Vorsorge
Von der 3. Säule bis zur Pension – Vorsorge einfach erklärt.
Einführung in die Vorsorge
Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem und seine Ziele.
Das Schweizer Sozialsystem
Staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung im Alter.
Finanzplanung
Freiwillige Vorsorge für zusätzlichen Schutz & Vermögensaufbau.
Vorsorgeunterlagen
Wie man Versorgungslücken erkennt und frühzeitig handelt.
Kapitel 1
Kapitel 3
Kapitel 2
Kapitel 4
Das 3-Säulen-System der Schweizer Vorsorge
(Stand 2025)
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2025. Das Vorsorgesystem – insbesondere die Beitragshöhen und Maximalbeträge – kann sich jährlich ändern. Daher ist es wichtig, stets die aktuellsten Zahlen zu berücksichtigen.
Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf folgendem dreigliedrigen System – jede Säule verfolgt ein eigenes Ziel:
1. Säule – Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)
Zweck
Sicherung des Existenzminimums im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Ergänzungsleistungen (EL) springen ein, wenn die Renten aus AHV/IV nicht ausreichen.
Obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Leistungen
Altersrente: Auszahlung beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen 65, Männer 65 – ab 2028 einheitlich 65).
Hinterlassenenrenten: Witwen-, Witwerrenten sowie Waisenrenten für Kinder bis 18 bzw. 25 Jahre (in Ausbildung).
Invalidenrente: Bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit.
Ergänzungsleistungen (EL): Unterstützung, wenn die AHV/IV-Rente nicht genügt, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Finanzierung
Umlageverfahren: Die laufenden Renten werden durch die aktuellen Beiträge der Erwerbstätigen finanziert.
Beiträge:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte.
Selbständigerwerbende zahlen ihre Beiträge alleine.
Weitere Finanzierung:
Zuschüsse von Bund und Kantonen.
Spezielle Steuerquellen (z. B. Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Spielbankenabgaben).
Besonderheiten
Keine Kapitalbildung, da kein individueller Vorsorgeaufbau.
Starke Abhängigkeit von der Demografie: Wenn das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern sinkt, entsteht Finanzierungsdruck.
2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG / Pensionskasse)
Zweck
Ergänzung zur 1. Säule, sodass zusammen mindestens 60 % des letzten Einkommens im Ruhestand gesichert sind.
Obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem jährlichen Mindesteinkommen (Eintrittsschwelle aktuell ca. 22’050 CHF).
Ziel: Erhalt des gewohnten Lebensstandards über die Grundsicherung hinaus.
Leistungen
Altersleistungen: Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung (oder Kombination).
Invaliditätsrenten: Wenn Erwerbstätigkeit wegen Krankheit oder Unfall eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist.
Hinterlassenenleistungen: Renten für Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder im Todesfall.
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren:
Jede versicherte Person spart individuell ein Altersguthaben an.
Das Kapital wird von der Pensionskasse verzinst und im Alter ausbezahlt.
Beiträge:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein.
Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen (oft zahlt er mehr).
Staatliche Unterstützung:
Steuerliche Begünstigung von Beiträgen und Kapitalerträgen.
Besonderheiten
Guthaben aus der 2. Säule können für die Wohneigentumsförderung (WEF) eingesetzt oder als Sicherheit für Hypotheken verpfändet werden.
Kapitalauszahlungen unterliegen einer separaten, meist tieferen Pauschalsteuer.
Höhe der späteren Leistungen hängt stark von Lohnhöhe, Einzahlungsdauer und Zinsentwicklung ab.
3. Säule – Private Vorsorge
Zweck
Ergänzt die 1. und 2. Säule, um die Vorsorgelücke zu schliessen.
1. und 2. Säule sichern im Durchschnitt nur ca. 40 % des gewohnten Lebensstandards – die 3. Säule ist notwendig, um die restlichen 60 % zu decken.
1. + 2. Säule zusammen: Ziel = ca. 60 % des letzten Erwerbseinkommens (Renten-Ziel gemäss BVG).
Realität: Bei vielen Leuten reichen 1. + 2. Säule nur für ca. 40–50 %.
→ Darum ist die 3. Säule notwendig, um die Lücke zu decken.Dient der finanziellen Eigenverantwortung, Absicherung und steueroptimierten Vermögensbildung.
Säule 3a – Gebundene Vorsorge
Steuerlich privilegiert: Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Zweck: Langfristige Altersvorsorge mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Maximalbeiträge 2025
Angestellte mit Pensionskasse: max. CHF 7’258 pro Jahr (≈ 605 CHF/Monat).
Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse: max. 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36’288 pro Jahr.
Bezugsmöglichkeiten
Regulär: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter (60–65 Jahre).
Flexibel: Weiterführung bis max. 70 Jahre möglich, wenn AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.
Gestaffelter Bezug: Sinnvoll, Guthaben auf mehrere (bis ca. 6) Konten zu verteilen → spätere gestaffelte Auflösung reduziert die Steuerprogression.
Vorzeitiger Bezug möglich bei:
Finanzierung oder Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (WEF-Bezug)
Aufnahme/Erweiterung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
endgültiger Auswanderung
Invalidität (falls keine andere Vorsorge deckt)
Steuern
Einzahlungen: vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Guthaben: während der Laufzeit steuerfrei.
Auszahlung: einmalige, reduzierte Pauschalsteuer (separat vom übrigen Einkommen).
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren: Individuelles Sparen und Kapitalbildung, welches direkt der eigenen Vorsorge dient.
Säule 3b – Freie Vorsorge
Keine steuerlichen Vorteile gegenüber 3a.
Flexibilität: Keine Einzahlungslimits oder gesetzliche Einschränkungen.
Mögliche Formen:
Klassische Spar- und Anlageprodukte (Sparkonto, Wertschriften, ETFs)
Lebensversicherungen oder fondsgebundene Versicherungen
Immobilien-Investitionen
Steuern: Guthaben und Erträge müssen als Vermögen bzw. Einkommen deklariert werden.
Besonderheiten der 3. Säule
Dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern auch der Finanzierung von Wohneigentum (Bezug oder Verpfändung als Eigenkapital).
Unterteilt in hartes Eigenkapital (z. B. Ersparnisse, Wertschriften) und weiches Eigenkapital (Vorsorgegelder aus 2. Säule und 3a).
Flexibles Instrument zur individuellen Vorsorgeplanung – je nach Lebenssituation anpassbar.


