Vorsorge

Von der 3. Säule bis zur Pension – Vorsorge einfach erklärt.

Einführung in die Vorsorge

Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem und seine Ziele.

Das Schweizer Sozialsystem

Staatliche Vorsorge zur Existenzsicherung im Alter.

Finanzplanung

Freiwillige Vorsorge für zusätzlichen Schutz & Vermögensaufbau.

Vorsorgeunterlagen

Wie man Versorgungslücken erkennt und frühzeitig handelt.

Kapitel 1

Kapitel 3

Kapitel 2

Kapitel 4

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Das 3-Säulen-System der Schweizer Vorsorge
(Stand 2025)

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2025. Das Vorsorgesystem – insbesondere die Beitragshöhen und Maximalbeträge – kann sich jährlich ändern. Daher ist es wichtig, stets die aktuellsten Zahlen zu berücksichtigen.

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf folgendem dreigliedrigen System – jede Säule verfolgt ein eigenes Ziel:

1. Säule – Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)

Zweck

  • Sicherung des Existenzminimums im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.

  • Ergänzungsleistungen (EL) springen ein, wenn die Renten aus AHV/IV nicht ausreichen.

  • Obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Leistungen

  • Altersrente: Auszahlung beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen 65, Männer 65 – ab 2028 einheitlich 65).

  • Hinterlassenenrenten: Witwen-, Witwerrenten sowie Waisenrenten für Kinder bis 18 bzw. 25 Jahre (in Ausbildung).

  • Invalidenrente: Bei dauerhafter oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit.

  • Ergänzungsleistungen (EL): Unterstützung, wenn die AHV/IV-Rente nicht genügt, um die minimalen Lebenskosten zu decken.

Finanzierung

  • Umlageverfahren: Die laufenden Renten werden durch die aktuellen Beiträge der Erwerbstätigen finanziert.

  • Beiträge:

    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte.

    • Selbständigerwerbende zahlen ihre Beiträge alleine.

  • Weitere Finanzierung:

    • Zuschüsse von Bund und Kantonen.

    • Spezielle Steuerquellen (z. B. Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Spielbankenabgaben).

Besonderheiten

  • Keine Kapitalbildung, da kein individueller Vorsorgeaufbau.

  • Starke Abhängigkeit von der Demografie: Wenn das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern sinkt, entsteht Finanzierungsdruck.

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG / Pensionskasse)

Zweck

  • Ergänzung zur 1. Säule, sodass zusammen mindestens 60 % des letzten Einkommens im Ruhestand gesichert sind.

  • Obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem jährlichen Mindesteinkommen (Eintrittsschwelle aktuell ca. 22’050 CHF).

  • Ziel: Erhalt des gewohnten Lebensstandards über die Grundsicherung hinaus.

Leistungen

  • Altersleistungen: Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung (oder Kombination).

  • Invaliditätsrenten: Wenn Erwerbstätigkeit wegen Krankheit oder Unfall eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist.

  • Hinterlassenenleistungen: Renten für Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder im Todesfall.

Finanzierung

  • Kapitaldeckungsverfahren:

    • Jede versicherte Person spart individuell ein Altersguthaben an.

    • Das Kapital wird von der Pensionskasse verzinst und im Alter ausbezahlt.

  • Beiträge:

    • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein.

    • Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen (oft zahlt er mehr).

  • Staatliche Unterstützung:

    • Steuerliche Begünstigung von Beiträgen und Kapitalerträgen.

Besonderheiten

  • Guthaben aus der 2. Säule können für die Wohneigentumsförderung (WEF) eingesetzt oder als Sicherheit für Hypotheken verpfändet werden.

  • Kapitalauszahlungen unterliegen einer separaten, meist tieferen Pauschalsteuer.

  • Höhe der späteren Leistungen hängt stark von Lohnhöhe, Einzahlungsdauer und Zinsentwicklung ab.

3. Säule – Private Vorsorge

Zweck

  • Ergänzt die 1. und 2. Säule, um die Vorsorgelücke zu schliessen.

  • 1. und 2. Säule sichern im Durchschnitt nur ca. 40 % des gewohnten Lebensstandards – die 3. Säule ist notwendig, um die restlichen 60 % zu decken.

    1. + 2. Säule zusammen: Ziel = ca. 60 % des letzten Erwerbseinkommens (Renten-Ziel gemäss BVG).

    Realität: Bei vielen Leuten reichen 1. + 2. Säule nur für ca. 40–50 %.
    → Darum ist die
    3. Säule notwendig, um die Lücke zu decken.

  • Dient der finanziellen Eigenverantwortung, Absicherung und steueroptimierten Vermögensbildung.

Säule 3a – Gebundene Vorsorge

  • Steuerlich privilegiert: Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

  • Zweck: Langfristige Altersvorsorge mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Maximalbeiträge 2025

  • Angestellte mit Pensionskasse: max. CHF 7’258 pro Jahr (≈ 605 CHF/Monat).

  • Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse: max. 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36’288 pro Jahr.

Bezugsmöglichkeiten

  • Regulär: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter (60–65 Jahre).

  • Flexibel: Weiterführung bis max. 70 Jahre möglich, wenn AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.

  • Gestaffelter Bezug: Sinnvoll, Guthaben auf mehrere (bis ca. 6) Konten zu verteilen → spätere gestaffelte Auflösung reduziert die Steuerprogression.

  • Vorzeitiger Bezug möglich bei:

    • Finanzierung oder Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (WEF-Bezug)

    • Aufnahme/Erweiterung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

    • endgültiger Auswanderung

    • Invalidität (falls keine andere Vorsorge deckt)

Steuern

  • Einzahlungen: vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

  • Guthaben: während der Laufzeit steuerfrei.

  • Auszahlung: einmalige, reduzierte Pauschalsteuer (separat vom übrigen Einkommen).

Finanzierung

  • Kapitaldeckungsverfahren: Individuelles Sparen und Kapitalbildung, welches direkt der eigenen Vorsorge dient.

Säule 3b – Freie Vorsorge

  • Keine steuerlichen Vorteile gegenüber 3a.

  • Flexibilität: Keine Einzahlungslimits oder gesetzliche Einschränkungen.

  • Mögliche Formen:

    • Klassische Spar- und Anlageprodukte (Sparkonto, Wertschriften, ETFs)

    • Lebensversicherungen oder fondsgebundene Versicherungen

    • Immobilien-Investitionen

  • Steuern: Guthaben und Erträge müssen als Vermögen bzw. Einkommen deklariert werden.

Besonderheiten der 3. Säule

  • Dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern auch der Finanzierung von Wohneigentum (Bezug oder Verpfändung als Eigenkapital).

  • Unterteilt in hartes Eigenkapital (z. B. Ersparnisse, Wertschriften) und weiches Eigenkapital (Vorsorgegelder aus 2. Säule und 3a).

  • Flexibles Instrument zur individuellen Vorsorgeplanung – je nach Lebenssituation anpassbar.

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a man in a hat holding a glass of beer
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